Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen der Firma visionary consulting e.U.
Firmen­buch­nummer: FN 520827 y
Anschrift: Berggasse 11/1, 8063 Eggersdorf bei Graz
E‑Mail: info@​visionary-​consulting.​at

§ 1 Anwen­dungs­be­reich

(1) Die visionary consulting e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfol­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB). Diese gelten für alle Rechts­be­zie­hungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechts­be­ziehung mit Unter­nehmern anwendbar, sohin B2B.

(2) Abwei­chende, entge­gen­ste­hende oder ergän­zende Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertrags­be­standteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustim­mungs­er­for­dernis gilt in jedem Fall, beispiels­weise auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienst­leis­tungen vorbe­haltlos beginnt.

§ 2 Leistungen der Agentur

(1) Die Agentur erbringt indivi­duelle Beratungs- und Agentur­dienst­leis­tungen im Bereich des Online-Marke­tings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abwei­chend vereinbart, schuldet die Agentur nicht die Erbringung eines Werks. Insbe­sondere kann die Agentur den Erfolg bestimmter Werbe­maß­nahmen lediglich anhand von Erfah­rungs­werten prognos­ti­zieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbe­züg­licher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbe­kam­pagne haben, von der Agentur nicht geschuldet wird. Ist eine geson­derte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbe­maß­nahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgs­ab­hän­giger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(2) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbe­schal­tungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraus­setzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträg­liche Abände­rungen der Verträge. Die Werbe­schaltung wird von der Agentur grund­sätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.

(3) Der Kunde ist für die Rechts­kon­for­mität etwaiger Werbe­kam­pagnen (Werbe­an­zeigen, Inter­net­auf­tritte, Impressum, Daten­schutz­er­klä­rungen, etc.) ausschließlich selbst verant­wortlich.

(4) Die verein­barte Vergütung der Agentur in Bezug auf deren Beratungs­dienst­leis­tungen enthalten vorbe­haltlich anders­lau­tender Absprache kein Budget für etwaige Werbe­kam­pagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebe­nen­falls unmit­telbar an den Werbe­platt­form­be­treiber zu entrichten.

(5) Die Agentur garan­tiert keine konkrete Anzahl an Kunden- oder Bewer­ber­an­fragen und keine diesbe­züglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbe­kam­pagnen.

(6) Landing­pages und Domains (auch Subdo­mains), die im Rahmen der Zusam­men­arbeit mit dem Kunden von der Agentur zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusam­men­arbeit an die Agentur zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungs­recht über die Dauer der Zusam­men­arbeit hinaus zu.

(7) Wenn die Agentur für den Kunden eine Dienst­leistung im Bereich der Anfragen- und Bewer­ber­ge­winnung erbringt, gelten Anfragen dann als quali­fi­ziert, wenn sie sich über den von der Agentur unter Mithilfe des Auftrag­gebers definierten und erstellten Prozess einge­tragen haben und damit ein Interesse an den Produkten, der Dienst­leistung oder dem Unter­nehmen des Auftrag­gebers gezeigt haben.

§ 3 Auftrags­ab­wicklung und Mitwir­kungs­pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm oblie­genden Mitwir­kungs­hand­lungen stets vollständig und frist­gemäß zu erbringen. Unter­lässt der Kunde eine Mitwir­kungs­handlung und verhindert damit die Leistungs­er­bringung durch der Agentur, bleibt der Vergü­tungs­an­spruch der Agentur unberührt.

(2) Der Kunde wird der Agentur zeitge­recht und vollständig alle Infor­ma­tionen und Unter­lagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erfor­derlich sind. Ist dies innerhalb von 8 Wochen nach Beauf­tragung nicht passiert, hat der Kunde seinen Vertrags­be­standteil nicht erfüllt und das Projekt wird mit einem Nachlass von 10 % der Auftrags­summe abgerechnet. Damit verfällt jeder weitere Anspruch auf Leistungen seitens der Agentur. Der Kunde wird die Agentur von allen Umständen infor­mieren, die für die Durch­führung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durch­führung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrich­tigen, unvoll­stän­digen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(3) Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizu­geben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

(4) Die abzuneh­mende (Teil-)Leistung der Agentur gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Auffor­derung der Agentur hin zur Abnahme der jewei­ligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zahlung, Eigen­tums­vor­behalt

(1) Das Honorar ist sofort mit Rechnungs­erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungs­be­din­gungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiter­ver­rechnung sämtlicher Baraus­lagen und sonstiger Aufwen­dungen. Die von der Agentur gelie­ferte Ware bleibt bis zur vollstän­digen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Neben­ver­bind­lich­keiten im Eigentum der Agentur.

(2) Bei Zahlungs­verzug des Kunden gelten die gesetz­lichen Verzugs­zinsen in der für Unter­neh­mer­ge­schäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungs­verzugs, der Agentur die entste­henden Mahn- und Inkas­so­spesen, soweit sie zur zweck­ent­spre­chenden Rechts­ver­folgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jeden­falls die Kosten zweier Mahnschreiben in markt­üb­licher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauf­tragten Rechts­an­walts. Die Geltend­ma­chung weiter­ge­hender Rechte und Forde­rungen bleibt davon unberührt.

(3) Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Beglei­chung des aushaf­tenden Betrages zu erbringen (Zurück­be­hal­tungs­recht). Die Verpflichtung zur Entgelt­zahlung bleibt davon unberührt.

§ 5 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungs­er­bringung durch die Agentur beginnen nicht, bevor der Rechnungs­betrag bei der Agentur einge­gangen ist und verein­ba­rungs­gemäß die für die Dienst­leis­tungen notwen­digen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen bezie­hungs­weise die notwen­digen Mitwir­kungs­hand­lungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Agentur sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszu­führen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außer­or­dentlich zu kündigen und die Leistungen einzu­stellen. Die Agentur wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordent­lichen Beendi­gungs­termin fällig wird, als Schadens­ersatz geltend machen. Ersparte Aufwen­dungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündi­gungs­rechte des Kunden werden ausge­schlossen.

§ 6 Erfüllung

(1) Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfül­lungs­ge­hilfen / Subun­ter­nehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(2) Ist die Agentur gehindert, die verein­barten Dienst­leis­tungen zu erbringen und stammen die Hinde­rungs­aus­gründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergü­tungs­an­spruch von der Agentur unberührt.

§ 7 Haftung und Produkt­haftung

(1) In Fällen leichter Fahrläs­sigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftrag­nehmer oder sonstigen Erfül­lungs­ge­hilfen („Leute“) für Sach- oder Vermö­gens­schäden des Kunden ausge­schlossen, gleich­gültig ob es sich um unmit­telbare oder mittelbare Schäden, entgan­genen Gewinn oder Mangel­fol­ge­schäden, Schäden wegen Verzugs, Unmög­lichkeit, positiver Forde­rungs­ver­letzung, Verschuldens bei Vertrags­ab­schluss, wegen mangel­hafter oder unvoll­stän­diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrläs­sigkeit hat der Geschä­digte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön­liche Haftung ihrer „Leute“.

(2) Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbe­maß­nahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausge­schlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweis­pflicht nachge­kommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrläs­sigkeit nicht schadet. Insbe­sondere haftet die Agentur nicht für Prozess­kosten, eigene Anwalts­kosten des Kunden oder Kosten von Urteils­ver­öf­fent­li­chungen sowie für allfällige Schaden­er­satz­for­de­rungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbe­züglich schad- und klaglos zu halten.

(3) Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jeden­falls aber nach drei Jahren ab der Verlet­zungs­handlung der Agentur. Schaden­er­satz­an­sprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbe­platt­formen wie Meta und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbe­kam­pagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzu­stellen. Für ein solches Vorgehen ist die Agentur nicht verant­wortlich.

§ 8 Daten­schutz und Daten­si­cherheit

(1) Der Auftrag­geber versi­chert, bei der Daten­wei­tergabe an die Agentur die Vorschriften der Daten­schutz­grund­verordnung (DS-GVO) und des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) einzu­halten.

(2) Sofern eine Auftrags­da­ten­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­barung zwischen dem Kunden und der Agentur abzuschließen ist, wird der Kunde die Agentur vor Beginn der Dienst­leis­tungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt die Agentur von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollum­fänglich frei, es sei denn, die Agentur hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verant­worten.

§ 9 Urheber­recht, Nutzungs­rechte

(1) Änderungen bzw. Bearbei­tungen von Leistungen der Agentur, wie insbe­sondere deren Weiter­ent­wicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrück­licher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheber­rechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertrags­be­standteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertrag­liche Abtretung der Nutzungs­rechte auch für „elektro­nische Arbeiten“ hat der Auftrag­geber keinen Rechts­an­spruch darauf.

§ 10 Gewähr­leistung

(1) Der Kunde hat allfällige Mängel unver­züglich, jeden­falls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andern­falls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltend­ma­chung von Gewähr­leis­tungs- und Schaden­er­satz­an­sprüchen sowie das Recht auf Irrtum­s­an­fechtung aufgrund von Mängeln ausge­schlossen.

(2) Im Fall berech­tigter und recht­zei­tiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbes­serung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemes­sener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Unter­su­chung und Mängel­be­hebung erfor­der­lichen Maßnahmen ermög­licht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbes­serung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unver­hält­nis­mäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetz­lichen Wandlungs- oder Minde­rungs­rechte zu. Im Fall der Verbes­serung obliegt es dem Auftrag­geber die Übermittlung der mangel­haften (körper­lichen) Sache auf seine Kosten durch­zu­führen.

(3) Es obliegt auch dem Auftrag­geber, die Überprüfung der Leistung auf ihre recht­liche, insbe­sondere wettbewerbs‑, marken‑, urheber- und verwal­tungs­recht­liche Zuläs­sigkeit durch­zu­führen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der recht­lichen Zuläs­sigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrläs­sigkeit oder nach Erfüllung einer allfäl­ligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die recht­liche Zuläs­sigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorge­geben oder genehmigt wurden.

(4) Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemän­ge­lungen zurück­zu­halten. Die Vermu­tungs­re­gelung des § 924 AGBG wird ausge­schlossen.

§ 11 Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde der Agentur Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das die Agentur bei der Werbe­an­zeige verwenden soll/kann, so gewähr­leistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Haupt­ver­trags erfor­der­lichen Geneh­mi­gungen vorliegen.

(2) Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusam­menhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

§ 12 Schluss­be­stim­mungen

(1) Abwei­chungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, indivi­duelle Verein­ba­rungen mit dem Kunden einschließlich Neben­ab­reden, Ergän­zungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derar­tiger Verein­ba­rungen ist ein schrift­licher Vertrag bzw. die schrift­liche Bestä­tigung von der Agentur maßgebend.

(2) Der Vertrag und alle daraus abgelei­teten wechsel­sei­tigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unter­liegen dem öster­rei­chi­schen materi­ellen Recht unter Ausschluss seiner Verwei­sungs­normen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfül­lungsort ist der Sitz der Agentur.

(4) Als Gerichts­stand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechts­strei­tig­keiten im Zusam­menhang mit diesem Vertrags­ver­hältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allge­meinen Gerichts­stand zu klagen.

AGB Stand: 05.07.2022